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   OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2016 - 2 MB 6/16   

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https://dejure.org/2016,13538
OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2016 - 2 MB 6/16 (https://dejure.org/2016,13538)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.05.2016 - 2 MB 6/16 (https://dejure.org/2016,13538)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 2 MB 6/16 (https://dejure.org/2016,13538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 17 Abs 2 BhVO SH 2006, Art 33 Abs 5 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 123 Abs 1 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz zur Wahrung der Würde eines Menschen; hier: Anspruch eines Beamten auf Bewilligung von weiteren Leistungen nach der BhVO SH (juris: BhVO SH 2006)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Beihilfe zur Unterbringung in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft i.R.d. Alimentationsprinzips

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Beihilfe zur Unterbringung in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft i.R.d. Alimentationsprinzips

  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Beihilfe zur Unterbringung in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft i.R.d. Alimentationsprinzips

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.01.2012 - 2 C 24.10

    Beihilfe; stationäre Pflege; Heimunterbringung; Pflegekosten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2016 - 2 MB 6/16
    Der unbestimmte Rechtsbegriff des besonderen Ausnahmefalls ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass den Anforderungen des durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsgrundsatzes Rechnung getragen wird; die Pflicht des Dienstherrn zur Sicherstellung des amtsangemessenen Lebensunterhalts erstreckt sich auch auf Lebenslagen, die einen erhöhten Bedarf begründen (vgl. BVerwG Urt. v. 24.01.2012 - 2 C 24.10 -, Juris Rn. 14 f. zu § 12 Abs. 5 Buchst. c BVO NRW).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2016 - 2 MB 6/16
    Dabei müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen und haben eine Verletzung der Menschenwürde zu verhindern, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG Kammerbeschl. v. 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 -, m.w.N., zitiert nach Juris).
  • VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15

    Beihilfe für den Aufenthalt in einer Demenzwohngruppe

    Die Beschwerde hiergegen hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 19.05.2016 zurückgewiesen (Az. 2 MB 6/16).

    Die Pflicht des Dienstherrn zur Sicherstellung des amtsangemessenen Lebensunterhalts erstreckt sich auch auf Lebenslagen, die einen besonderen Bedarf begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2012 - 2 C 24.10, Rn. 15; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.05.2016 - 2 MB 6/16, Rn. 7 - Juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17

    Anordnung nach § 81 Abs 4 S 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004); Aufenthaltsrecht

    Hieraus folgt, dass eine einstweilige Anordnung jedenfalls dann, wenn es um die Sicherung des Status quo geht, bereits dann erlassen werden kann, wenn sich die Erfolgsaussichten der Hauptsache als offen darstellen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 19.05.2016 - 2 MB 6/16 -, juris Rn. 4; Funke-Kaiser in: GK AufenthG, Stand März 2015, § 60a Rn. 330).
  • VG Schleswig, 08.09.2017 - 11 B 33/17

    Beihilfe - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Daraus folgt, dass eine einstweilige Anordnung in entsprechenden Konstellationen zu erlassen wäre, wenn sich die Erfolgsaussichten der Hauptsache jedenfalls als offen darstellten (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.05.2016 - 2 MB 6/16, Rn. 4 - juris).
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